Eine Krankenversicherung dient dazu, dem Versicherten im Krankheitsfall Kosten für Therapien und Behandlung teilweise oder voll zu erstatten.
In Deutschland gilt im Fall der Krankenversicherung eine
Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder deutsche Bürger ist
krankenversichert. Dabei gibt es in gewisser Weise eine 2 Klassen Gesellschaft
bei den Krankenversicherungen. Zum einen gibt es die gesetzliche
Krankenversicherung und zum anderen die private Krankenversicherung.
Während sich jeder über die gesetzliche Krankenversicherung
versichern lassen kann, gibt es bei der PKV gewisse Voraussetzungen. In der
privaten Krankenversicherung können sich Beamte, Selbständige, sowie
Arbeitnehmer versichern, die durch eine gewisse Höhe ihres Einkommens aus der
Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden.
Versicherungsformen in der Privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene
Versicherungsformen. Während es in der Gesetzlichen Krankenkasse nur eine
Versicherungsform gibt, unterscheidet man in der privaten Krankenversicherung
zwischen: Teil-, Voll- und Zusatzversicherung.
Private Krankenvollversicherung
In der privaten Vollkrankenversicherung sind die gesamten
Krankheitskosten abgedeckt.
Private Teilversicherung
Absicherung eines Teils der Krankheitskosten, während die
restlichen Kosten z.B. vom Dienstherrn getragen werden.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung können gesetzliche
Krankenversicherte eingehen, um ihren Versicherungsschutz zu erhöhen und
zusätzliche Risiken abzudecken. Beispiele sind zum Beispiel eine
Auslandsversicherung und eine Zahnzusatzversicherung.
Zusatzvoraussetzungen für die PKV
Um in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu
werden, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zugangsberichtigt sind
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt. Weiterhin
sind Beamte, Selbständige und Freiberufler für die private
Krankenvollversicherung berechtigt.
All diese sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht
ausgenommen, sie können sich also frei zwischen der gesetzlichen und der
privaten Krankenversicherung entscheiden.
Weiterhin können gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen
in Anspruch nehmen.
Tarife
Während es bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen
einheitlichen Beitrag gibt, der sich an der Höhe des Einkommens misst
(prozentualer Beitrag). Werden die Kosten in der privaten
Krankenvollversicherung nach dem Gesundheitszustand des Versicherten berechnet.
Es wird zwischen 3 Tarifen unterschieden.
Basistarif
Die Höhe des Beitrags für den Basistarif ist auf den
Höchstbeitrag der GKV beschränkt. Im Jahre 2014 liegt dieser Beitrag bei 627,75
Euro. Allerdings kann der Basistarif bei verschiedenen Versicherungsunternehmen
niedriger ausfallen.
Standardtarif
Der Standardtarif ist nur für bestimmte vom Gesetzgeber
definierte Personengruppen nutzbar. Er richtet sich grundsätzlich an ältere
Versicherte. Diese können oft die steigenden Beiträge während des Ruhestands
nicht mehr begleichen.
Notlagentarif
Im August 2013 wurde der Notlagentarif gesetzlich
eingeführt. Er gilt für sogenannte Nichtzahler in der privaten
Krankenversicherung. Er sorgt dafür, dass auch für diese Versicherten, die
nicht mehr in die GKV wechseln können, eine grundsätzliche Versorgung in
Schmerz- und Akutzuständen gewährleistet ist.
Beitragskalkulation in der PKV
Wie bereits erwähnt werden in der privaten
Krankenversicherung Beiträge nicht einkommensabhängig berechnet.
Der Beitrag eines Versicherten berechnet sich grundsätzlich
nach dessen Alter, Gesundheitszustandes und der gewünschten
Versicherungsleistungen. Seit der Einführung der Unisex Tarife gelten die
gleichen Beiträge für beide Geschlechter.
Das bedeutet insbesondere, dass jedes
Versicherungsunternehmen eine eigene Beitragskalkulation durchführt. Jede
Versicherung kann somit eigene Tarife mit unterschiedlichen
leistungsschwerpunkten und unterschiedlichen Kosten anbieten.
Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, vor dem Eintritt in
die private Krankenversicherung alle möglichen Tarife genauestens zu
vergleichen.
Da es einem persönlich aufgrund des riesigen Dschungels an
möglichen Versicherungen und Tarifen kaum möglich ist, auf eigene Hand den
günstigsten und besten herauszusuchen, bietet sich ein Makler gestützter
Vergleich an.
Diese Vergleichsmöglichkeiten werden seit einiger Zeit auch
online angeboten. Hier werden ihre Angaben durch ein Formular erfasst und an
die entsprechenden Kundenberater und Makler weitergeleitet, die sich dann mit
ihnen in Verbindung setzen.
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