Donnerstag, 24. Juli 2014

Die Private Krankenversicherung in Deutschland


Eine Krankenversicherung dient dazu, dem Versicherten im Krankheitsfall Kosten für Therapien und Behandlung teilweise oder voll zu erstatten.
In Deutschland gilt im Fall der Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder deutsche Bürger ist krankenversichert. Dabei gibt es in gewisser Weise eine 2 Klassen Gesellschaft bei den Krankenversicherungen. Zum einen gibt es die gesetzliche Krankenversicherung und zum anderen die private Krankenversicherung.
Während sich jeder über die gesetzliche Krankenversicherung versichern lassen kann, gibt es bei der PKV gewisse Voraussetzungen. In der privaten Krankenversicherung können sich Beamte, Selbständige, sowie Arbeitnehmer versichern, die durch eine gewisse Höhe ihres Einkommens aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden.

Versicherungsformen in der Privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Versicherungsformen. Während es in der Gesetzlichen Krankenkasse nur eine Versicherungsform gibt, unterscheidet man in der privaten Krankenversicherung zwischen: Teil-, Voll- und Zusatzversicherung.

Private Krankenvollversicherung

In der privaten Vollkrankenversicherung sind die gesamten Krankheitskosten abgedeckt.

Private Teilversicherung

Absicherung eines Teils der Krankheitskosten, während die restlichen Kosten z.B. vom Dienstherrn getragen werden.

Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung können gesetzliche Krankenversicherte eingehen, um ihren Versicherungsschutz zu erhöhen und zusätzliche Risiken abzudecken. Beispiele sind zum Beispiel eine Auslandsversicherung und eine Zahnzusatzversicherung.

Zusatzvoraussetzungen für die PKV

Um in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zugangsberichtigt sind Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt. Weiterhin sind Beamte, Selbständige und Freiberufler für die private Krankenvollversicherung berechtigt.
All diese sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen, sie können sich also frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Weiterhin können gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen.
Tarife
Während es bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitrag gibt, der sich an der Höhe des Einkommens misst (prozentualer Beitrag). Werden die Kosten in der privaten Krankenvollversicherung nach dem Gesundheitszustand des Versicherten berechnet.
Es wird zwischen 3 Tarifen unterschieden.

Basistarif

Die Höhe des Beitrags für den Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der GKV beschränkt. Im Jahre 2014 liegt dieser Beitrag bei 627,75 Euro. Allerdings kann der Basistarif bei verschiedenen Versicherungsunternehmen niedriger ausfallen.

Standardtarif

Der Standardtarif ist nur für bestimmte vom Gesetzgeber definierte Personengruppen nutzbar. Er richtet sich grundsätzlich an ältere Versicherte. Diese können oft die steigenden Beiträge während des Ruhestands nicht mehr begleichen.

Notlagentarif

Im August 2013 wurde der Notlagentarif gesetzlich eingeführt. Er gilt für sogenannte Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung. Er sorgt dafür, dass auch für diese Versicherten, die nicht mehr in die GKV wechseln können, eine grundsätzliche Versorgung in Schmerz- und Akutzuständen gewährleistet ist.

Beitragskalkulation in der PKV

Wie bereits erwähnt werden in der privaten Krankenversicherung Beiträge nicht einkommensabhängig berechnet.
Der Beitrag eines Versicherten berechnet sich grundsätzlich nach dessen Alter, Gesundheitszustandes und der gewünschten Versicherungsleistungen. Seit der Einführung der Unisex Tarife gelten die gleichen Beiträge für beide Geschlechter.
Das bedeutet insbesondere, dass jedes Versicherungsunternehmen eine eigene Beitragskalkulation durchführt. Jede Versicherung kann somit eigene Tarife mit unterschiedlichen leistungsschwerpunkten und unterschiedlichen Kosten anbieten.
Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung alle möglichen Tarife genauestens zu vergleichen.
Da es einem persönlich aufgrund des riesigen Dschungels an möglichen Versicherungen und Tarifen kaum möglich ist, auf eigene Hand den günstigsten und besten herauszusuchen, bietet sich ein Makler gestützter Vergleich an.
Diese Vergleichsmöglichkeiten werden seit einiger Zeit auch online angeboten. Hier werden ihre Angaben durch ein Formular erfasst und an die entsprechenden Kundenberater und Makler weitergeleitet, die sich dann mit ihnen in Verbindung setzen.

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